Gemeinsam klagen statt einsam zahlen!
30.05.2007: Ein Prozent der Wahlberechtigten kann die Klage einreichen. Wir haben unser Ziel erreicht! Nicht nur 1 %, sondern rund 62 500 stimmen kamen für die Verfassungsklage zusammen! Danke!
Antragsformular hier herunterladen (PDF) |
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www.verfassungsklage-bildung.de |
Klagen vor dem Staatsgerichtshof!
43.308 wahlberechtigte Hessinnen und Hessen können beim Staatsgerichtshof gegen ein Gesetz Verfassungsklage einreichen. Wir haben bereits rund 62 500 Formulare! Wir sammeln noch weiter, bis am 22. Juni die Klage eingereicht wird! Zum Verfahren: In einem abstrakten Normenkontrollverfahren wird dann seine Verfassungsmäßigkeit überprüft. Da maßgebliche Experten das Studienbeitragsgesetz (StuBeiG) der CDU-Landesregierung für verfassungswidrig halten, rufen die hessischen ASten dazu auf, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz und damit die Politik der Landesregierung vor den Staatsgerichtshof zu bringen.
Klagt mit und werbt im Freundes-, Bekannten-, und Familienkreis, an der Hochschule und auf den Straßen und Plätzen um weitere Klägerinnen und Kläger. Lasst uns die Hessische Verfassung verteidigen und unsere Kritik an Bildungs- und Sozialabbau weiter in die Öffentlichkeit tragen.
Warum klagen?
Studiengebühren sind Gesetz Die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag hat sich über die studentischen Proteste genauso hinweggesetzt wie über den Wortlaut der Hessischen Verfassung: Am 5. Oktober hat sie das sogenannte Studienbeitragsgesetz verabschiedet. Laut Gesetz müssen Studierende ab dem kommenden Wintersemester mindestens 500 Euro für jedes Semester zahlen - und dafür wenn nötig sogar einen Kredit aufnehmen. Erfahrungen aus anderen Ländern legen nahe: 500 Euro sind erst der Anfang.
Studiengebühren sind verfassungswidrig Die Hessische Verfassung ist eine der wenigen in Deutschland, die vom Volk beschlossen wurden - vor genau 60 Jahren. Ihr Artikel 59 verbietet Gebühren an "allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen". Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sie sich solche leisten können. Die CDU-Landesregierung macht in ihrem Studienbeitragsgesetz nun die Ausnahme zur Regel. Der Staatsgerichtshof hat die Gebührenfreiheit in früheren Entscheidungen stets als einklagbares soziales Grundrecht gesehen. Nach dem Willen der Landeregierung bliebe dieses in Deutschland einmalige Grundrecht ohne jede Wirkung. Ist dieser Damm einmal gebrochen, ist es nicht weit etwa zu Gebühren für den Schulbesuch.
Artikel 59 der Hessischen Verfassung:"In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, daß ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet. Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen." |
Wer kann klagen?
Mit klagen können alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben. (Tipp: Jetzt ummelden, in drei Monaten klagen!)
Was bedeutet die Klage für mich?
Mit dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gibt die Hessische Verfassung den Bürgern das Recht, Gesetze gerichtlich überprüfen zu lassen. Mit Deiner Unterschrift benennst Du Vertrauenspersonen, die die Klage einreichen und alles Nötige veranlassen. Das Unterschreiben und die amtlichen Bescheinigungen sind kostenlos. Du verpflichtest Dich zu nichts, Dir können aus der Klageerhebung keine Nachteile entstehen.
Wie kann ich klagen?
Wir sammeln die ausgefüllten Klageformulare zentral. Vorher muss aber die Gemeinde, in der Du wohnst (Hauptwohnsitz !), auf dem Formular bescheinigen, dass Du wahlberechtigt bist und selbst unterschrieben hast. Und das geht so:
1. Fülle das Formular aus (Name, Geburtsdatum, Adresse, Mailadresse - nicht unterschreiben!).
2. Trage das Formular und einen Personalausweis oder Reisepass zur Gemeindeverwaltung (Der Hauptwohnsitz ergibt sich aus der Adresse auf der Rückseite des Personalausweises). Eine Liste der zuständigen Ämter und ihrer Öffnungszeiten ist in Kürze hier zu finden.
3. Unterschreib das Formular vor den Augen der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter.
4. Lass das Formular unbedingt abstempeln (Bestätigung von eigenhändiger Unterschrift und Wahlberechtigung).
5. Bring das Formular zu einem Sammelpunkt, etwa zum AStA vor Ort - oder schicke es per Post an die Initiative "Für Solidarität und freie Bildung" beim AStA der Universität Frankfurt Merton-Straße 26-28, 60325 Frankfurt am Main.
6. Stichtag: Rechtlich gesehen haben wir ein Jahr Zeit, die Klage einzureichen, das heißt wir haben bis zum Oktober 2007 Zeit, die benötigten Unterschriften zusammen zu bekommen. Da wir die Klage aber zum kommenden Sommersemester einreichen möchten, hoffen wir auf die benötigten Unterschriften bis Mai/Juni 2007.
Wie geht es dann weiter?
Hilf uns, weitere Hessinnen und Hessen für das Klagen zu gewinnen. Sind genügend beglaubigte Unterschriften beisammen, werden wir beim Staatsgerichtshof Verfassungsklage erheben. Wir werden eine Anwaltskanzlei mit der Vertretung der Klage beauftragen und möchten diese durch das Gutachten eines namhaften Verfassungsrechtlers untermauern. Zudem werden wir während der Klage unsere Kritik an Studiengebühren, Bildungs- und Sozialabbau sowie Verfassungsbruch weiter in die Öffentlichkeit tragen. All das kostet Geld. Du kannst uns helfen - durch Werbung für die Verfassungsklage, durch aktive Teilnahme am studentischen Protest oder durch eine Spende.
