Zum Thema

Pressemitteilung: "Der Umzug der Universität Frankfurt ist ein Debakel"

20.12.2011 | Der AStA der Universität Frankfurt kritisiert die Universitätsleitung und das Land Hessen scharf für die mangelhafte Umsetzung des Umzugs auf den I.G.-Farben-Campus (Presse) [mehr]

Pressemitteilung: Neuwahl des AStA- Vorstandes

20.12.2011 | Auf der morgigen Stupa-Sitzung möchte die aktuelle Koalition des AStA mit Unterstützung von Stimmen aus der Opposition einen neuen Vorstand wählen. (Presse) [mehr]

Pressemitteilung: Kein Sexismus an der Hochschule - Keine sexistische Wahlwerbung

19.12.2011 | Der AStA wendet sich gegen die sexistische Wahlwerbung des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) sowie der Liberalen Hochschulgruppe (LHG). (Presse) [mehr]

Polizei hindert AStA-Vertreter am Betreten der Bannmeile

12.07.2006: Wiesbaden (Hessen) – Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung von Studiengebühren in Hessen führte die Polizei ihre seit längerem praktizierte Technik der Repression gegenüber Studierenden fort. Der Einsatzleiter vor Ort hinderte den Frankfurter AStA-Vorsitzenden, Amin Benaissa, am Betreten der Bannmeile, obwohl dieser einem Interviewwunsch des Hessischen Rundfunks (HR) nachkommen wollte.

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung von Studiengebühren am heutigen Mittwoch kamen Studierende aus ganz Hessen an den Landtag, um ihrem berechtigten Protest Ausdruck zu verleihen. Gleich zu Beginn kam es zu einer deutlichen Kompetenzüberschreitung durch die Polizei: der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Universität Frankfurt, Amin Benaissa, wurde am Betreten der Bannmeile gehindert, obwohl er dort einen Interviewtermin mit dem HR wahrnehmen wollte. Nachdem ihn die Einsatzkräfte, die zur Sicherung der Bannmeile eingesetzt worden waren, noch durchgelassen hatten, stellte sich ihm der Einsatzleiter entgegen und untersagte ihm den Eintritt. Dies begründete er damit, dass Benaissa ihm bereits aus früherern Situationen als unkooperativer Gesprächspartner bekannt sei. Hiermit bewegte sich der Einsatzleiter klar jenseits der vom Gesetz (2180-5-I Gesetz über die Befriedung des Landtagsgebäudes, §1) vorgegebenen Grenzen zur Unterbindung von Versammlungen und Umzügen innerhalb der Bannmeile.

Der AStA der Universität Frankfurt verurteilt diese offensichtliche Einschränkung der Pressefreiheit und die haltlosen Anschuldigungen gegenüber ihrem Vorsitzenden.