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Wer haftet für verspätete Semestertickets?

17.10.2007 | Du konntest dein Semesterticket nicht ab Semesterbeginn nutzen? Du warst nicht allein... (News) [mehr]

Wer haftet für verspätete Semestertickets?

17.10.2007: Der AStA weist auf Fehlinformationen hin.

Zu Beginn des Wintersemesters kam es aus einer Reihe von höchst unterschiedlichen Gründen dazu, dass viele Erstsemester und HochschulwechslerInnen noch keine GoetheCard hatten beziehungsweise den RMV-AStA-Semesterticket-Aufdruck auf ihrer GoetheCard nicht mit den "Validierern" verlängern lassen konnten.

Der AStA muss leider aus gegebenem Anlass - konkret: sich leider offenbar verbreitende Fehlinformationen - darauf hinweisen, dass weder der AStA, noch der RMV auf die Erstellung der individuellen GoetheCard (also dem Studienausweis) oder auf die Verlängerung des Semesterticketaufdrucks (das "Validieren") einen rechtlichen oder technischen Einfluss hat und Verzögerungen dabei daher weder vom AStA, noch vom RMV zu vertreten sind.

Falls jemand keine GoetheCard hatte oder der Semesterticket-Aufdruck nicht erneuerbar war, möge er/sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Universität wenden, da dies die einzige Stelle ist, die feststellen kann, was da warum schiefgelaufen ist.

Für eventuell in der Zeit seit Semesterbeginn gekaufte Fahrkarten haften weder der AStA, noch der RMV, weil diese beiden Seiten wie gesagt den entstandenen Schaden nicht verursacht haben.

Referate:
>Verkehrsreferat