Zum Thema

Streik im öffentlichen Nahverkehr

27.02.2012 | Zurzeit verkehren kaum Buslinien in Frankfurt. Kein Straßenbahnbetrieb in Darmstadt. (News) [mehr]

Vorübergehende Einstellung der Campus-Linie

08.07.2011 | Die Buslinie 75 wird in den Semesterferien ausgesetzt (News) [mehr]

Erstattungsmöglichkeit für Studierende mit IC-Zeitkarten

03.07.2011 | Seit dem Sommersemester 2011 haben Studierende der Goethe-Universität mit IC-Zeitkarten unter bestimmten Umständen die Möglichkeit sich einen Teil der zusätzlichen Fahrtkosten erstatten zu lassen (News) [mehr]

Erstattung bei Nutzung von IC Zeitkarten im Ausbildungstarif

Ein Erwerb von Aufpreistickets für Intercity (IC) und Eurocity (EC) im Zusammenhang mit dem RMV-AStA-Semesterticket ist nicht möglich. Bisher ist es leider nicht gelungen mit der Deutschen Bahn entweder die optionale Nutzung des IC/EC in Kombination mit dem Semesterticket oder ein Solidarbeitrag für alle Studenten zur generellen Nutzung der Fernzüge IC und EC zu vereinbaren.

Stattdessen wurde mit dem RMV eine Erstattungsregelung für Studierende der Goethe-Universität mit IC-Zeitkarten vereinbart. Es handelt sich hierbei um ein Modellprojekt mit einer Länge von zwei Semestern, damit zunächst die verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen sowie die Machbarkeit einer Erstattungsregelung untersucht werden können.

Erstattungsberechtigt sind Personen mit folgenden Attributen:

  • Inhaber eines aktuellen RMV-AStA-Semestertickets
  • Inhaber einer persönlichen Streckenfahrkarte für Schüler und Auszubildende

Erstattungsberechtigt sind Fahrkarten mit folgenden Attributen:

  • Mindestgültigkeit der Zeitkarte beträgt eine Woche
  • Die Karte ist im IC/EC gültig (Karten mit Gültigkeit im ICE sind ausgeschlossen)
  • Das Ticket ist (auch) im Geltungsbereich des Semestertickets gültig

Erstattungsfähig ist:

  • der Streckenabschnitt, der sich innerhalb des Geltungsbereichs des RMV-AStA-Semestertickets befindet
  • der Zeitraum, solange man im Besitz eines gültigen RMV-AStA-Semestertickets ist
  • höchstens 25 Prozent des Preises der Streckenfahrkarte
  • höchstens 50 Prozent (zurzeit 85 Euro) des Semesterticketbeitrags

Fallbeispiel

Student X wohnt in Heidelberg und studiert an der Goethe-Universität. Er pendelt daher während der viermonatigen Vorlesungsphase jeden Werktag mit dem IC nach Frankfurt. Die Kosten für eine entsprechende Monatskarte betragen 223 Euro. Erstattungsfähig ist allerdings nur die Monatskarte zwischen Frankfurt und Lützelsachsen (letzter Bahnhof im Gültigkeitsbereich des RMV-AStA-Semestertickets), die monatlich 187 Euro kostet. 25 % hiervon sind 46,75 Euro. Den maximalen Erstattungsbetrag von 85 Euro pro Semester erreicht man bereits bei zwei gekauften Monatskarten.

Erstattungsverlauf

Erstattung erfolgt über das Verkehrsreferat der Goethe-Universität.

Damit dein Antrag bearbeitet werden kann, muss die Goethe-Card beim Verkehrsreferat vorgezeigt werden und folgende Materialien abgegeben werden

- der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erstattungsantrag
- Persönliche IC-Zeitkarte im Original
- Kopie des RMV-AStA-Semestertickets

Bei Fragen melde dich per Mail an das Verkehrsreferat

Zugehörige Dateien:
Antrag - Erstattung bei Nutzung von IC Zeitkarten des AusbildungstarifDownload (56 kb)